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Der Vertrag über die ärztliche Gemeinschaftspraxis
Die Kooperation mehrerer Ärzte in gemeinsamer Praxis wirft eine Vielzahl an Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten auf. Insbesondere im Bereich des Berufs- und des Vertragsarztrechts werden Rahmenbedingungen statuiert, welche ihrerseits wiederum Reaktionen bei der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von Gemeinschaftspraxen hervorrufen. Weil das Berufsrecht und das Vertragsarztrecht einerseits die Kooperation Selbständiger privilegieren und andererseits Anstellungsmöglichkeiten nur in einem engen Umfang zulassen, besteht bei ...

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